Rechtliches

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Herr Bernhard Neuheuser
Nahestrase 4
45219 Essen
+49 1522 2930081
kontakt@benemoto.de
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Datenschutzerklärung

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Präambel

Mit der folgenden Datenschutzerklärung möchten wir Sie darüber aufklären, welche Arten Ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend auch kurz als „Daten“ bezeichnet) wir zu welchen Zwecken und in welchem Umfang verarbeiten. Die Datenschutzerklärung gilt für alle von uns durchgeführten Verarbeitungen personenbezogener Daten, sowohl im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen als auch insbesondere auf unseren Webseiten, in mobilen Applikationen sowie innerhalb externer Onlinepräsenzen, wie z. B. unserer Social-Media-Profile (nachfolgend zusammenfassend bezeichnet als „Onlineangebot“).

Die verwendeten Begriffe sind nicht geschlechtsspezifisch.

Stand: 20. August 2025

Inhaltsübersicht

Verantwortlicher

Herr Bernhard Neuheuser
Nahestrase 4
45219 Essen
+49 1522 2930081
kontakt@benemoto.de

E-Mail-Adresse: kontakt@benemoto.de

Telefon: +49 1522 2930081

Impressum: https://benemoto.de/rechtliches/#Impressum

Übersicht der Verarbeitungen

Die nachfolgende Übersicht fasst die Arten der verarbeiteten Daten und die Zwecke ihrer Verarbeitung zusammen und verweist auf die betroffenen Personen.

Arten der verarbeiteten Daten

  • Standortdaten.
  • Kontaktdaten.
  • Inhaltsdaten.
  • Nutzungsdaten.
  • Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten.

Kategorien betroffener Personen

  • Nutzer.

Zwecke der Verarbeitung

  • Kommunikation.
  • Feedback.
  • Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit.
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Maßgebliche Rechtsgrundlagen nach der DSGVO: Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der Rechtsgrundlagen der DSGVO, auf deren Basis wir personenbezogene Daten verarbeiten. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass neben den Regelungen der DSGVO nationale Datenschutzvorgaben in Ihrem bzw. unserem Wohn- oder Sitzland gelten können. Sollten ferner im Einzelfall speziellere Rechtsgrundlagen maßgeblich sein, teilen wir Ihnen diese in der Datenschutzerklärung mit.

  • Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO) – Die betroffene Person hat ihre Einwilligung in die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen spezifischen Zweck oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben.
  • Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO) – die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten notwendig, vorausgesetzt, dass die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten verlangen, nicht überwiegen.

Nationale Datenschutzregelungen in Deutschland: Zusätzlich zu den Datenschutzregelungen der DSGVO gelten nationale Regelungen zum Datenschutz in Deutschland. Hierzu gehört insbesondere das Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz – BDSG). Das BDSG enthält insbesondere Spezialregelungen zum Recht auf Auskunft, zum Recht auf Löschung, zum Widerspruchsrecht, zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, zur Verarbeitung für andere Zwecke und zur Übermittlung sowie automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling. Ferner können Landesdatenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer zur Anwendung gelangen.

Hinweis auf Geltung DSGVO und Schweizer DSG: Diese Datenschutzhinweise dienen sowohl der Informationserteilung nach dem Schweizer DSG als auch nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Aus diesem Grund bitten wir Sie zu beachten, dass aufgrund der breiteren räumlichen Anwendung und Verständlichkeit die Begriffe der DSGVO verwendet werden. Insbesondere statt der im Schweizer DSG verwendeten Begriffe „Bearbeitung“ von „Personendaten“, „überwiegendes Interesse“ und „besonders schützenswerte Personendaten“ werden die in der DSGVO verwendeten Begriffe „Verarbeitung“ von „personenbezogenen Daten“ sowie „berechtigtes Interesse“ und „besondere Kategorien von Daten“ verwendet. Die gesetzliche Bedeutung der Begriffe wird jedoch im Rahmen der Geltung des Schweizer DSG weiterhin nach dem Schweizer DSG bestimmt.

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Im Rahmen unserer Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommt es vor, dass diese an andere Stellen, Unternehmen, rechtlich selbstständige Organisationseinheiten oder Personen übermittelt beziehungsweise ihnen gegenüber offengelegt werden. Zu den Empfängern dieser Daten können z. B. mit IT-Aufgaben beauftragte Dienstleister gehören oder Anbieter von Diensten und Inhalten, die in eine Website eingebunden sind. In solchen Fällen beachten wir die gesetzlichen Vorgaben und schließen insbesondere entsprechende Verträge bzw. Vereinbarungen, die dem Schutz Ihrer Daten dienen, mit den Empfängern Ihrer Daten ab.

Internationale Datentransfers

Datenverarbeitung in Drittländern: Sofern wir Daten in ein Drittland (d. h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) übermitteln oder dies im Rahmen der Nutzung von Diensten Dritter oder der Offenlegung bzw. Übermittlung von Daten an andere Personen, Stellen oder Unternehmen geschieht (was erkennbar wird anhand der Postadresse des jeweiligen Anbieters oder wenn in der Datenschutzerklärung ausdrücklich auf den Datentransfer in Drittländer hingewiesen wird), erfolgt dies stets im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.

Für Datenübermittlungen in die USA stützen wir uns vorrangig auf das Data Privacy Framework (DPF), welches durch einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10.07.2023 als sicherer Rechtsrahmen anerkannt wurde. Zusätzlich haben wir mit den jeweiligen Anbietern Standardvertragsklauseln abgeschlossen, die den Vorgaben der EU-Kommission entsprechen und vertragliche Verpflichtungen zum Schutz Ihrer Daten festlegen.

Diese zweifache Absicherung gewährleistet einen umfassenden Schutz Ihrer Daten: Das DPF bildet die primäre Schutzebene, während die Standardvertragsklauseln als zusätzliche Sicherheit dienen. Sollten sich Änderungen im Rahmen des DPF ergeben, greifen die Standardvertragsklauseln als zuverlässige Rückfalloption ein. So stellen wir sicher, dass Ihre Daten auch bei etwaigen politischen oder rechtlichen Veränderungen stets angemessen geschützt bleiben.

Bei den einzelnen Diensteanbietern informieren wir Sie darüber, ob sie nach dem DPF zertifiziert sind und ob Standardvertragsklauseln vorliegen. Weitere Informationen zum DPF und eine Liste der zertifizierten Unternehmen finden Sie auf der Website des US-Handelsministeriums unter https://www.dataprivacyframework.gov/ (in englischer Sprache).

Für Datenübermittlungen in andere Drittländer gelten entsprechende Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere Standardvertragsklauseln, ausdrückliche Einwilligungen oder gesetzlich erforderliche Übermittlungen. Informationen zu Drittlandtransfers und geltenden Angemessenheitsbeschlüssen können Sie dem Informationsangebot der EU-Kommission entnehmen: https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection_en?prefLang=de.

Allgemeine Informationen zur Datenspeicherung und Löschung

Wir löschen personenbezogene Daten, die wir verarbeiten, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sobald die zugrundeliegenden Einwilligungen widerrufen werden oder keine weiteren rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung bestehen. Dies betrifft Fälle, in denen der ursprüngliche Verarbeitungszweck entfällt oder die Daten nicht mehr benötigt werden. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen, wenn gesetzliche Pflichten oder besondere Interessen eine längere Aufbewahrung oder Archivierung der Daten erfordern.

Insbesondere müssen Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen oder deren Speicherung notwendig ist zur Rechtsverfolgung oder zum Schutz der Rechte anderer natürlicher oder juristischer Personen, entsprechend archiviert werden.

Unsere Datenschutzhinweise enthalten zusätzliche Informationen zur Aufbewahrung und Löschung von Daten, die speziell für bestimmte Verarbeitungsprozesse gelten.

Bei mehreren Angaben zur Aufbewahrungsdauer oder Löschungsfristen eines Datums, ist stets die längste Frist maßgeblich. Daten, die nicht mehr für den ursprünglich vorgesehenen Zweck, sondern aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder anderer Gründe aufbewahrt werden, verarbeiten wir ausschließlich zu den Gründen, die ihre Aufbewahrung rechtfertigen.

Aufbewahrung und Löschung von Daten: Die folgenden allgemeinen Fristen gelten für die Aufbewahrung und Archivierung nach deutschem Recht:

  • 10 Jahre – Aufbewahrungsfrist für Bücher und Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventare, Lageberichte, Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen (§ 147 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 AO, § 14b Abs. 1 UStG, § 257 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 HGB).
  • 8 Jahre – Buchungsbelege, wie z. B. Rechnungen und Kostenbelege (§ 147 Abs. 1 Nr. 4 und 4a i.V.m. Abs. 3 Satz 1 AO sowie § 257 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 4 HGB).
  • 6 Jahre – Übrige Geschäftsunterlagen: empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, z. B. Stundenlohnzettel, Betriebsabrechnungsbögen, Kalkulationsunterlagen, Preisauszeichnungen, aber auch Lohnabrechnungsunterlagen, soweit sie nicht bereits Buchungsbelege sind und Kassenstreifen (§ 147 Abs. 1 Nr. 2, 3, 5 i.V.m. Abs. 3 AO, § 257 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 i.V.m. Abs. 4 HGB).
  • 3 Jahre – Daten, die erforderlich sind, um potenzielle Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche oder ähnliche vertragliche Ansprüche und Rechte zu berücksichtigen sowie damit verbundene Anfragen zu bearbeiten, basierend auf früheren Geschäftserfahrungen und üblichen Branchenpraktiken, werden für die Dauer der regulären gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren gespeichert (§§ 195, 199 BGB).

Rechte der betroffenen Personen

Rechte der betroffenen Personen aus der DSGVO: Ihnen stehen als Betroffene nach der DSGVO verschiedene Rechte zu, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 21 DSGVO ergeben:

  • Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
  • Widerrufsrecht bei Einwilligungen: Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen jederzeit zu widerrufen.
  • Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
  • Recht auf Berichtigung: Sie haben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
  • Recht auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben das Recht, zu verlangen, dass Sie betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, Sie betreffende Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder deren Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu fordern.
  • Beschwerde bei Aufsichtsbehörde: Sie haben unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Vorgaben der DSGVO verstößt.

Einsatz von Cookies

Unter dem Begriff „Cookies“ werden Funktionen, die Informationen auf Endgeräten der Nutzer speichern und aus ihnen auslesen, verstanden. Cookies können ferner in Bezug auf unterschiedliche Anliegen Einsatz finden, etwa zu Zwecken der Funktionsfähigkeit, der Sicherheit und des Komforts von Onlineangeboten sowie der Erstellung von Analysen der Besucherströme. Wir verwenden Cookies gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Dazu holen wir, wenn erforderlich, vorab die Zustimmung der Nutzer ein. Ist eine Zustimmung nicht notwendig, setzen wir auf unsere berechtigten Interessen. Dies gilt, wenn das Speichern und Auslesen von Informationen unerlässlich ist, um ausdrücklich angeforderte Inhalte und Funktionen bereitstellen zu können. Dazu zählen etwa die Speicherung von Einstellungen sowie die Sicherstellung der Funktionalität und Sicherheit unseres Onlineangebots. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Wir informieren klar über deren Umfang und welche Cookies genutzt werden.

Hinweise zu datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen: Ob wir personenbezogene Daten mithilfe von Cookies verarbeiten, hängt von einer Einwilligung ab. Liegt eine Einwilligung vor, dient sie als Rechtsgrundlage. Ohne Einwilligung stützen wir uns auf unsere berechtigten Interessen, die vorstehend in diesem Abschnitt und im Kontext der jeweiligen Dienste und Verfahren erläutert sind.

Speicherdauer: Im Hinblick auf die Speicherdauer werden die folgenden Arten von Cookies unterschieden:

  • Temporäre Cookies (auch: Session- oder Sitzungscookies): Temporäre Cookies werden spätestens gelöscht, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlassen und sein Endgerät (z. B. Browser oder mobile Applikation) geschlossen hat.
  • Permanente Cookies: Permanente Cookies bleiben auch nach dem Schließen des Endgeräts gespeichert. So können beispielsweise der Log-in-Status gespeichert und bevorzugte Inhalte direkt angezeigt werden, wenn der Nutzer eine Website erneut besucht. Ebenso können die mithilfe von Cookies erhobenen Nutzerdaten zur Reichweitenmessung Verwendung finden. Sofern wir Nutzern keine expliziten Angaben zur Art und Speicherdauer von Cookies mitteilen (z. B. im Rahmen der Einholung der Einwilligung), sollten sie davon ausgehen, dass diese permanent sind und die Speicherdauer bis zu zwei Jahre betragen kann.

Allgemeine Hinweise zum Widerruf und Widerspruch (Opt-out): Nutzer können die von ihnen abgegebenen Einwilligungen jederzeit widerrufen und zudem einen Widerspruch gegen die Verarbeitung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, auch mittels der Privatsphäre-Einstellungen ihres Browsers, erklären.

  • Verarbeitete Datenarten: Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten (z. B. IP-Adressen, Zeitangaben, Identifikationsnummern, beteiligte Personen).
  • Betroffene Personen: Nutzer (z. B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).
  • Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO). Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO).

Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:

  • Verarbeitung von Cookie-Daten auf Grundlage einer Einwilligung: Wir setzen eine Einwilligungs-Management-Lösung ein, bei der die Einwilligung der Nutzer zur Verwendung von Cookies oder zu den im Rahmen der Einwilligungs-Management-Lösung genannten Verfahren und Anbietern eingeholt wird. Dieses Verfahren dient der Einholung, Protokollierung, Verwaltung und dem Widerruf von Einwilligungen, insbesondere bezogen auf den Einsatz von Cookies und vergleichbaren Technologien, die zur Speicherung, zum Auslesen und zur Verarbeitung von Informationen auf den Endgeräten der Nutzer eingesetzt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Einwilligungen der Nutzer für die Nutzung von Cookies und die damit verbundenen Verarbeitungen von Informationen, einschließlich der im Einwilligungs-Management-Verfahren genannten spezifischen Verarbeitungen und Anbieter, eingeholt. Die Nutzer haben zudem die Möglichkeit, ihre Einwilligungen zu verwalten und zu widerrufen. Die Einwilligungserklärungen werden gespeichert, um eine erneute Abfrage zu vermeiden und den Nachweis der Einwilligung gemäß der gesetzlichen Anforderungen führen zu können. Die Speicherung erfolgt serverseitig und/oder in einem Cookie (sogenanntes Opt-In-Cookie) oder mittels vergleichbarer Technologien, um die Einwilligung einem spezifischen Nutzer oder dessen Gerät zuordnen zu können. Sofern keine spezifischen Angaben zu den Anbietern von Einwilligungs-Management-Diensten vorliegen, gelten folgende allgemeine Hinweise: Die Dauer der Speicherung der Einwilligung beträgt bis zu zwei Jahre. Dabei wird ein pseudonymer Nutzer-Identifikator erstellt, der zusammen mit dem Zeitpunkt der Einwilligung, den Angaben zum Umfang der Einwilligung (z. B. betreffende Kategorien von Cookies und/oder Diensteanbieter) sowie Informationen über den Browser, das System und das verwendete Endgerät gespeichert wird; Rechtsgrundlagen: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO).

Präsenzen in sozialen Netzwerken (Social Media)

Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und verarbeiten in diesem Rahmen Nutzerdaten, um mit den dort aktiven Nutzern zu kommunizieren oder Informationen über uns anzubieten.

Wir weisen darauf hin, dass dabei Nutzerdaten außerhalb des Raumes der Europäischen Union verarbeitet werden können. Hierdurch können sich für die Nutzer Risiken ergeben, weil so zum Beispiel die Durchsetzung der Nutzerrechte erschwert werden könnte.

Ferner werden die Daten der Nutzer innerhalb sozialer Netzwerke im Regelfall für Marktforschungs- und Werbezwecke verarbeitet. So können beispielsweise anhand des Nutzungsverhaltens und sich daraus ergebender Interessen der Nutzer Nutzungsprofile erstellt werden. Letztere finden möglicherweise wiederum Verwendung, um etwa Werbeanzeigen innerhalb und außerhalb der Netzwerke zu schalten, die mutmaßlich den Interessen der Nutzer entsprechen. Daher werden im Regelfall Cookies auf den Rechnern der Nutzer gespeichert, in denen das Nutzungsverhalten und die Interessen der Nutzer gespeichert werden. Zudem können in den Nutzungsprofilen auch Daten unabhängig der von den Nutzern verwendeten Geräten gespeichert werden (insbesondere, wenn sie Mitglieder der jeweiligen Plattformen und dort eingeloggt sind).

Für eine detaillierte Darstellung der jeweiligen Verarbeitungsformen und der Widerspruchsmöglichkeiten (Opt-out) verweisen wir auf die Datenschutzerklärungen und Angaben der Betreiber der jeweiligen Netzwerke.

Auch im Fall von Auskunftsanfragen und der Geltendmachung von Betroffenenrechten weisen wir darauf hin, dass diese am effektivsten bei den Anbietern geltend gemacht werden können. Nur Letztere haben jeweils Zugriff auf die Nutzerdaten und können direkt entsprechende Maßnahmen ergreifen und Auskünfte geben. Sollten Sie dennoch Hilfe benötigen, dann können Sie sich an uns wenden.

  • Verarbeitete Datenarten: Kontaktdaten (z. B. Post- und E-Mail-Adressen oder Telefonnummern); Inhaltsdaten (z. B. textliche oder bildliche Nachrichten und Beiträge sowie die sie betreffenden Informationen, wie z. B. Angaben zur Autorenschaft oder Zeitpunkt der Erstellung). Nutzungsdaten (z. B. Seitenaufrufe und Verweildauer, Klickpfade, Nutzungsintensität und -frequenz, verwendete Gerätetypen und Betriebssysteme, Interaktionen mit Inhalten und Funktionen).
  • Betroffene Personen: Nutzer (z. B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).
  • Zwecke der Verarbeitung: Kommunikation; Feedback (z. B. Sammeln von Feedback via Online-Formular). Öffentlichkeitsarbeit.
  • Aufbewahrung und Löschung: Löschung entsprechend Angaben im Abschnitt „Allgemeine Informationen zur Datenspeicherung und Löschung“.
  • Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).

Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:

  • Instagram: Soziales Netzwerk, ermöglicht das Teilen von Fotos und Videos, das Kommentieren und Favorisieren von Beiträgen, Nachrichtenversand, Abonnieren von Profilen und Seiten; Dienstanbieter: Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO); Website: https://www.instagram.comDatenschutzerklärung:https://privacycenter.instagram.com/policy/Grundlage Drittlandtransfers: Data Privacy Framework (DPF).
  • Facebook-Seiten: Profile innerhalb des sozialen Netzwerks Facebook – Der Verantwortliche ist gemeinsam mit Meta Platforms Ireland Limited für die Erhebung und Übermittlung von Daten der Besucher unserer Facebook-Seite („Fanpage“) verantwortlich. Dazu gehören insbesondere Informationen über das Nutzerverhalten (z. B. angesehene oder interagierte Inhalte, durchgeführte Handlungen) sowie Geräteinformationen (z. B. IP-Adresse, Betriebssystem, Browsertyp, Spracheinstellungen, Cookie-Daten). Näheres hierzu findet sich in der Facebook-Datenrichtlinie: https://www.facebook.com/privacy/policy/. Facebook verwendet diese Daten auch, um uns über den Dienst „Seiten-Insights“ statistische Auswertungen bereitzustellen, die Aufschluss darüber geben, wie Personen mit unserer Seite und deren Inhalten interagieren. Grundlage hierfür ist eine Vereinbarung mit Facebook („Informationen zu Seiten-Insights“: https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum), in der unter anderem Sicherheitsmaßnahmen sowie die Wahrnehmung der Betroffenenrechte geregelt sind. Weitere Hinweise finden sich hier: https://www.facebook.com/legal/terms/information_about_page_insights_data. Nutzer können Auskunfts- oder Löschungsanfragen daher direkt an Facebook richten. Die Rechte der Nutzer (insbesondere Auskunft, Löschung, Widerspruch, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde) bleiben hiervon unberührt. Die gemeinsame Verantwortlichkeit beschränkt sich ausschließlich auf die Erhebung der Daten durch Meta Platforms Ireland Limited (EU). Für die weitere Verarbeitung, einschließlich einer möglichen Übermittlung an Meta Platforms Inc. in den USA, ist allein Meta Platforms Ireland Limited verantwortlich; Dienstanbieter: Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO); Website: https://www.facebook.comDatenschutzerklärung:https://www.facebook.com/privacy/policy/Grundlage Drittlandtransfers: Data Privacy Framework (DPF), Standardvertragsklauseln (https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum).
  • Pinterest: Soziales Netzwerk, ermöglicht das Teilen von Fotos, Kommentieren, Favorisieren und Kuratieren von Beiträgen, Nachrichtenversand, Abonnieren von Profilen; Dienstanbieter: Pinterest Europe Limited, 2nd Floor, Palmerston House, Fenian Street, Dublin 2, Irland; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO); Website: https://www.pinterest.comDatenschutzerklärung:https://policy.pinterest.com/de/privacy-policy.

Plug-ins und eingebettete Funktionen sowie Inhalte

Wir binden Funktions- und Inhaltselemente in unser Onlineangebot ein, die von den Servern ihrer jeweiligen Anbieter (nachfolgend als „Drittanbieter“ bezeichnet) bezogen werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Grafiken, Videos oder Stadtpläne handeln (nachfolgend einheitlich als „Inhalte“ bezeichnet).

Die Einbindung setzt immer voraus, dass die Drittanbieter dieser Inhalte die IP-Adresse der Nutzer verarbeiten, da sie ohne IP-Adresse die Inhalte nicht an deren Browser senden könnten. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte oder Funktionen erforderlich. Wir bemühen uns, nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte anzuwenden. Drittanbieter können ferner sogenannte Pixel-Tags (unsichtbare Grafiken, auch als „Web Beacons“ bezeichnet) für statistische oder Marketingzwecke einsetzen. Durch die „Pixel-Tags“ können Informationen, wie etwa der Besucherverkehr auf den Seiten dieser Website, ausgewertet werden. Die pseudonymen Informationen können darüber hinaus in Cookies auf dem Gerät der Nutzer gespeichert werden und unter anderem technische Auskünfte zum Browser und zum Betriebssystem, zu verweisenden Websites, zur Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung unseres Onlineangebots enthalten, aber auch mit solchen Informationen aus anderen Quellen verbunden werden.

Hinweise zu Rechtsgrundlagen: Sofern wir die Nutzer um ihre Einwilligung in den Einsatz der Drittanbieter bitten, stellt die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung die Erlaubnis dar. Ansonsten werden die Nutzerdaten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d. h. Interesse an effizienten, wirtschaftlichen und empfängerfreundlichen Leistungen) verarbeitet. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf die Informationen zur Verwendung von Cookies in dieser Datenschutzerklärung hinweisen.

  • Verarbeitete Datenarten: Nutzungsdaten (z. B. Seitenaufrufe und Verweildauer, Klickpfade, Nutzungsintensität und -frequenz, verwendete Gerätetypen und Betriebssysteme, Interaktionen mit Inhalten und Funktionen); Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten (z. B. IP-Adressen, Zeitangaben, Identifikationsnummern, beteiligte Personen). Standortdaten (Angaben zur geografischen Position eines Gerätes oder einer Person).
  • Betroffene Personen: Nutzer (z. B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).
  • Zwecke der Verarbeitung: Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit.
  • Aufbewahrung und Löschung: Löschung entsprechend Angaben im Abschnitt „Allgemeine Informationen zur Datenspeicherung und Löschung“. Speicherung von Cookies von bis zu 2 Jahren (Sofern nicht anders angegeben, können Cookies und ähnliche Speichermethoden für einen Zeitraum von zwei Jahren auf den Geräten der Nutzer gespeichert werden.).
  • Rechtsgrundlagen: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO). Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).

Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:

  • Google Fonts (Bereitstellung auf eigenem Server): Bereitstellung von Schriftarten-Dateien zwecks einer nutzerfreundlichen Darstellung unseres Onlineangebotes; Dienstanbieter: Die Google Fonts werden auf unserem Server gehostet, es werden keine Daten an Google übermittelt; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).
  • Google Maps: Wir binden die Landkarten des Dienstes „Google Maps“ des Anbieters Google ein. Zu den verarbeiteten Daten können insbesondere IP-Adressen und Standortdaten der Nutzer gehören; Dienstanbieter:Google Cloud EMEA Limited, 70 Sir John Rogerson’s Quay, Dublin 2, Irland; Rechtsgrundlagen: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO); Website:  https://mapsplatform.google.com/Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacyGrundlage Drittlandtransfers: Data Privacy Framework (DPF).

Änderung und Aktualisierung

Wir bitten Sie, sich regelmäßig über den Inhalt unserer Datenschutzerklärung zu informieren. Wir passen die Datenschutzerklärung an, sobald die Änderungen der von uns durchgeführten Datenverarbeitungen dies erforderlich machen. Wir informieren Sie, sobald durch die Änderungen eine Mitwirkungshandlung Ihrerseits (z. B. Einwilligung) oder eine sonstige individuelle Benachrichtigung erforderlich wird.

Sofern wir in dieser Datenschutzerklärung Adressen und Kontaktinformationen von Unternehmen und Organisationen angeben, bitten wir zu beachten, dass die Adressen sich über die Zeit ändern können und bitten die Angaben vor Kontaktaufnahme zu prüfen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Allgemeine Vermietbedingungen (Stand Juli 2025) 

der Firma benemoto Fahrzeugvermietung, Inhaber Bernhard Neuheuser, Nahestrase 4, 45219 Essen 

1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt 

Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Reisemobiles. Zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag, Anwendung finden. 

Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung. 

Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und dem Vermieter vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind schriftlich zu treffen. 

2. Vertragsabschluss, Rücktritt 

Der Mietvertrag ist nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Die Leistungspflicht des Vermieters bezieht sich nur auf ein Fahrzeug der vereinbarten Preisgruppe, nicht auf einen bestimmten Fahrzeugtyp, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 

Der Vermieter gewährt dem Mieter ein Rücktrittsrecht, wenn er den uns dadurch entstehenden Schaden nach Maßgabe nachfolgender Pauschalisierung erstattet: 

  • • 20% des Brutto-Mietpreises vom Tag des Vertragsschlusses bis 51 Tagen vor vereinbarten Mietbeginn 
  • • 50% des Brutto-Mietpreises vom 50. bis 31 Tage vor vereinbarten Mietbeginn 
  • • 75% des Brutto-Mietpreises vom 30. bis 21 Tage vor vereinbarten Mietbeginn 
  • • 90% des Brutto-Mietpreises vom 20. bis 11 Tage vor vereinbarten Mietbeginn 
  • • 100% des Brutto-Mietpreises ab 10 Tage vor vereinbarten Mietbeginn 

Wird das Fahrzeug nicht am vereinbarten Tag übernommen, ist der Vermieter zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages bei voller Schadensersatzpflicht des Mieters berechtigt. Der Vermieter ist auch zur Schadensminderung nicht verpflichtet zu versuchen, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten, solange der Mieter nicht schriftlich mitgeteilt hat, dass er das Fahrzeug auch für die Restmietzeit nicht mehr übernehmen und stattdessen Schadenersatz nach Ziffer 2. leisten wird. 

3. Mietpreis, Zahlungen, Kaution 

Der Mietpreis wird aus der jeweils gültigen Preisliste entnommen. Kraftstoffkosten, Betriebskosten (z.B. weitere Gasflaschen) und Schmierstoffe (soweit während des Mietzeitraumes benötigt), Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Bußgelder oder Strafgebühren allerdings nicht, wenn diese auf einem vom Vermieter zu vertretenden Zustand des Fahrzeuges beruhen, und der Mieter diese insbesondere unter Beachtung seiner Verpflichtungen nach Ziffer 6. nicht vermeiden konnte. Durch den Mietpreis sind die Kosten der Fahrzeugüberlassung für den Mietzeitraum, sowie der Versicherungsschutz gemäß Ziff. 9, sowie für Wartung und Verschleißreparaturen mit abgegolten. 

Die Kilometerbegrenzung beträgt – soweit nicht anders schriftlich vereinbart – 200km pro Tag. Mehrkilometer werden mit 0,35 € pro km berechnet. Vor Reiseantritt besteht die Möglichkeit, Kilometerpakete hinzu zu buchen. 

Eine Service-/Übergabepauschale ist im Tagesmietpreis inkludiert. Diese enthält folgende Leistungen: Betriebsbereite Bereitstellung des Fahrzeugs mit vollem Tank und Betriebsmitteln, sorgfältige Einweisung und individuelle Fahrzeugübergabe und Rücknahme, 4 Warnwesten, Gasflasche mind. ½ gefüllt, Frischwassertank leer, Abwassertank leer, 1 x Toilettenchemie, 1 x Stromkabel, 1 x Adapterkabel, 2 Ausgleichskeile, Feuerlöscher, Handfeger und -besen, Wasserschlauch 

Weiteres Zubehör, welches im Mietpreis Inbegriffen ist: Campingtisch – und Stühle, Campinggeschirr, Töpfe und Besteck, 2 Wasserkanister, 1 x Regenschirm, 1 x Taschenlampe, Werkzeug, Hammer und Heringe sowie Spanngurte für die Markise 

WICHTIG: Die Innen- als auch die Außenreinigung sind nicht in der oben genannten Servicepauschale enthalten. Eine grobe Innenreinigung (Rückgabe des Fahrzeugs „besenrein“) und die Toilettenreinigung 2 von 5 

(Box und Toilette) ist immer vom MIETER durchzuführen. Ansonsten muss eine Strafgebühr in Höhe von 100€ bei Rückgabe des Fahrzeugs nachbezahlt werden. Weitere notwendige Reinigungsarbeiten werden wie folgt in Rechnung gestellt: Komplette Außenreinigung (inkl. Felgen): 80,- € bei Fahrzeugen unter 6,5 m Länge, 100,- € über 6,5 m Länge; Komplette Innenraumreinigung (ohne Toilettenbox und Toilette): 120,- €; Teilreinigungen: Grauwasserentleerung: 30,- €, Felgenreinigung: 30,- €, Teilreinigung Innen (z.B. Kühlschrank): 30,- € 

Was ist unter „besenrein“ zu verstehen? Das Fahrzeug muss vom Nutzer komplett sauber und ohne Rückstände ausgekehrt sein. Es darf sich kein Müll mehr im Fahrzeug befinden. Der Kühlschrank / die Kühlbox, die Spüle und der Herd müssen ausgewischt sein. Polsterverschmutzungen (Sitze/Sitzbank, Matratzen) müssen behoben sein. 

Was ist mit Haustieren? Haustiere sind nicht erlaubt oder es bedarf bei der Buchung einer schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Im Falle einer vereinbarten Mitführung eines Haustiers ist eine Sonder-Reinigungspauschale in Höhe von 49 € bezahlt werden (Ozonbehandlung). WICHTIG: Sämtliche Tierhaare müssen vom Nutzer vor Rückgabe komplett entfernt sein. (Allergiker). Ansonsten muss eine zusätzliche Gebühr (100€) bei Rückgabe des Fahrzeugs nachbezahlt werden. 

Zahlungen aus dem Mietvertrag sind wie folgt fällig: Anzahlung 300,- € bei Vertragsabschluss. Der Restbetrag und die Kaution sind 21 Tage vor der vereinbarten Übernahme zu bezahlen. Bei Buchungen, die erst 21 Tage oder kürzer vor Abfahrt erfolgen, spätestens bei Übernahme des Fahrzeugs. 

Die vom Mieter zu leistende Kaution beträgt 2000,- € und dient als Sicherheit für alle Ansprüche des Vermieters aus und im Zusammenhang mit dem betroffenen Fahrzeugmietverhältnis. Über diese wird nach Rückgabe des Fahrzeuges und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls durch den Mieter vom Vermieter abgerechnet. 

WICHTIG: Die Kaution von 2000 € ist auch zu leisten / zu hinterlegen, wenn ein Urlaubsschutzpaket oder eine andere Kautionsversicherung abgeschlossen wird. 

Der Vermieter ist berechtigt die Herausgabe des Fahrzeuges zu verweigern, wenn nicht spätestens zum vereinbarten Abholtermin die Gesamtmiete und die Kaution bei ihm eingegangen ist, oder die vertraglich vereinbarten Fahrer nicht spätestens bei der Übergabe des Fahrzeuges einen gültigen Führerschein der zum Führen eines Fahrzeuges der gemieteten Fahrzeugklasse berechtigt, im Original vorlegen. Das Fahrzeug gilt auch in diesem Falle als vom Mieter schuldhaft nicht rechtzeitig übernommen, mit den unter 2. dargestellten Folgen. Zusätzliche Fahrer, die keinen Führerschein vorgelegt haben, können zur Vermeidung der obigen Konsequenzen auch als Fahrberechtigte einvernehmlich gestrichen werden. 

Die Mindestmietdauer beträgt im Allgemeinen 5 Nächte, in der Nebensaison 3 Nächte. Kürzere Mietdauer bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermieter. 

4. Übernahme, Rückgabe, Unbefugte Überschreitung der Mietzeit 

Die im Mietvertrag eingetragenen Übernahme- sowie Rückgabezeiten sind unbedingt einzuhalten. 

WICHTIG: Das Fahrzeug muss zur Rückgabezeit – spätestens 10 Uhr – komplett ausgeräumt und gereinigt sein. Bei der Fahrzeugübernahme und Rückgabe ist jeweils ein Übergabe-Protokoll von Mieter und Vermieter zu unterschreiben, in dem Fahrzeugzustand und Zubehör, ggf. Mängel festzuhalten sind. Übergabe und Rücknahme erfolgen an den vereinbarten Übergabestellen. Diese hat der Mieter, bei mehreren Mietern zumindest einer persönlich vorzunehmen. Die übrigen Mieter bevollmächtigen in diesem Fall denjenigen, der die Übernahme bzw. Rückgabe durchführt. Soweit noch nicht vorher erfolgt, hat der Mieter spätestens bei Fahrzeugübernahme seine Identität durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis nachzuweisen. Bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung gilt Ziffer 3. letzter Absatz entsprechend. 

WICHTIG: Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Reisemobileinweisung durch den Vermieter teilzunehmen. Sämtliche Funktionen des Reisemobiles sind vor Reisebeginn durch den Mieter zu überprüfen (z.B. Herd/Kocher, Kühlschrank, Wasseranlage, Heizung, Fahrerhausklimaanlage usw.). 

Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen wie z.B. Kratzer, Lackschäden oder Dellen sowie Gebrauchsspuren an der Inneneinrichtung stellen keine Fahrzeugmängel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. 

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und mit sauberem Innenraum unbeschädigt (lt. Protokoll bei Übernahme bereits vorhandene Schäden bleiben unberücksichtigt) zurückzugeben. Andernfalls kann der Vermieter die notwendigen Maßnahmen, insbesondere die Säuberung auf Kosten des Mieters vornehmen lassen. Das Mietfahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls fällt zusätzlich zu den Betankungskosten (2,00 €/Liter Diesel) eine Aufwandspauschale in Höhe von 20 € an. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter 3 von 5 

bei Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt. 

Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rückgabe des Fahrzeugs am letzten Tag des im Mietvertrag angegebenen Zeitraums bis spätestens 10:00 Uhr. Wird die vereinbarte Rückgabezeit vom Mieter um mehr als eine Stunde überschritten, hat der Mieter für den Rückgabetag zusätzlich einen vollen weiteren Tagessatz zu zahlen. Überschreitet der Mieter die vorgesehene Mietzeit ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermieter, schuldet er darüber hinaus ab dem Tag, der auf den vereinbarten Rückgabetag folgt, für jeden angefangenen Tag der Überschreitung, zusätzlich zum Mietzins gemäß Ziffer 1 für diesen Tag, eine Vertragsstrafe in Höhe von 40% des täglichen Mietzinses, also insgesamt eine Zahlung von 140% des für die Mietzeit vereinbarten Tagessatzes. Unberührt hiervon bleibt ein etwaiger weitergehender Anspruch des Vermieters auf Schadensersatz. Verlängerungswünsche sollten spätestens zwei Tage vor dem Mietende mitgeteilt werden. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht nicht. 

5. Mindestalter, Führerschein, Nutzung des Fahrzeuges 

Das Mindestalter des Mieters beträgt 23 Jahre. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst sowie von den Personen, die dem Vermieter vorher schriftlich benannt worden sind, benutzt werden. Jede sonstige Weitergabe des Fahrzeugs ist untersagt. Das Fahrzeug darf nur von Inhabern einer entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis (nach bestandener Probezeit) geführt werden. Bei Verstoß hat der Vermieter ein Recht zur fristlosen Kündigung. Der Mieter haftet für jeden durch unerlaubte Weitergabe oder Führung des Wagens verursachten Schaden uneingeschränkt. Der Mieter verpflichtet sich, auf Verlangen beim Vermieter die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeugs bekannt zu geben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst benannt sind. Für jedes Verschulden von Fahrern, an die der Mieter das Fahrzeug weitergegeben hat, haftet er persönlich. Das Fahrzeug ist mit größter Sorgfalt gegen Diebstahl und Beschädigungen zu sichern. Der Mieter ist verpflichtet, bei dem jeweiligen Einsatz des gemieteten Fahrzeugs die gesetzlichen Bestimmungen genau einzuhalten. 

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug bei Beteiligungen an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, entzündbaren, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Vergehen/Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, zu verwenden oder einzusetzen, oder mit dem Fahrzeug hierfür nicht vorgesehenes oder nicht geeignetes Gelände zu befahren. Auch eine gewerbliche Nutzung des Fahrzeuges ist nicht zulässig. Die Nutzung des Fahrzeug bei Festivals ist nicht zulässig. Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet! 

Das Fahrzeug darf nur innerhalb der Staaten der europäischen Union, so wie Norwegen und der Schweiz benutzt, bzw. im Rahmen der Fahrzeugmiete dorthin verbracht werden. Die grüne Versicherungskarte ist zu beachten. Das Reiseziel und die zu bereisenden Länder sind vor Abfahrt dem Vermieter schriftlich mitzuteilen. 

6. Schäden 

Verschleißschäden gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters, wenn sie nicht auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Werden unterwegs Schäden festgestellt, so ist der Vermieter schriftlich oder fernmündlich unverzüglich zu unterrichten. Sollte eine Reparatur notwendig sein, ist das Fahrzeug, bevor weitere Schäden eintreten können, unverzüglich abzustellen und eine Weiterfahrt – auch bis zur nächsten Werkstatt – nur nach Zustimmung des Vermieters zulässig. Dies gilt nicht, wenn nach der Art des Schadens (z.B. Bettaufhängung) ein Folgeschaden auszuschließen ist. Sollte der Mieter das Fahrzeug in eine Werkstatt bringen, so ist der Vermieter unverzüglich und vor Erteilung des Reparaturauftrages zu informieren. Die Genehmigung der Reparatur ist abzuwarten. Reparaturkosten übernimmt der Vermieter nur, wenn die Reparatur vorher durch ihn genehmigt wurde und nur gegen Vorlage entsprechender Belege. Bei Fahrzeugschäden über einer Bagatellgrenze von 50 € hat der Mieter darüber hinaus unverzüglich einen Schadensbericht mit Schadenhergang und Beschreibung des Schadensbildes per Email an den Vermieter zu senden. 

Steinschläge (Scheibe): 

Aus haftungstechnischen Gründen werden Steinschläge in Scheiben bei Vermietfahrzeugen (Wohnmobilen) nicht repariert, sondern es muss die Scheibe ausgetauscht werden. Die anteiligen Kosten (Selbstbeteiligung Teilkasko 1500 €) trägt der Mieter. 

Reifenschäden: 

Während der Fahrt auftretende Reifenschäden gehen zulasten des Mieters. Kosten für Abschleppdienst und Reifenmontage müssen vom Mieter nicht übernommen werden, soweit die abgeschlossene Schutzbriefversicherung diese Kosten übernimmt. Materialkosten (Reifen) und Montagekosten müssen vom Mieter übernommen werden. Bei einer Reifenprofiltiefe von weniger als 3 mm beteiligt sich der Vermieter zu 50% an den Materialkosten. 

Markise: 

Zur Vermeidung von Beschädigungen der Markise ist Folgendes zu beachten: Die Markise nie bei stärkerem Wind und/oder Regen benutzen und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt lassen. Die 4 von 5 

Kosten für eine neue Markise mit Montage können den Kautionsbetrag übersteigen! 

Wassersystem: 

Falsche Befüllung des Wasser- und Dieselkraftstofftanks: 

Das Wassersystem kann, wenn unsachgemäß Dieselkraftstoff in den Tank gefüllt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft in der Regel Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten sind vom Mieter voll zu tragen. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden. 

Zur Schadensminderung ist der Mieter verpflichtet, zunächst im Zusammenwirken mit dem Vermieter zu klären, ob über die abgeschlossene Schutzbriefversicherung Leistungen wie Hotelübernachtung, Ersatzfahrzeug (PKW), Fahrzeugrückholung, Bahnrückreise etc. zu erlangen sind. Soweit solche Leistungen reichen, dienen diese zur Entlastung des Vermieters. 

7. Verhalten bei Unfällen 

Bei Verkehrsunfällen hat der Mieter alle Maßnahmen einzuleiten, um die Beweissicherung (Unfallhergang) und die Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen Dritte zu gewährleisten. Der Mieter hat unbedingt die Polizei zu verständigen. An Ort und Stelle ist das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Schuldanerkenntnisse sind nicht abzugeben. Selbst bei geringfügigen Schäden ist dem Vermieter ein Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, bekannt gegebene Versicherungsnummern, sowie Namen und Anschriften von Zeugen enthalten, und ist per Email unverzüglich an den Vermieter zu übermitteln. Ein vom Mieter unterzeichnetes Original des Unfallberichts ist bei Rückgabe des Fahrzeuges an den Vermieter zu übergeben. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter sofort zu unterrichten. Auch bei Brand, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter unverzüglich der Vermieter und die zuständige Polizeibehörde zu unterrichten. 

8. Versicherungsschutz 

Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Sach- und Vermögensschäden: bis zu 100 Mio. €; Personenschäden je geschädigte Person: max. 15 Mio. €. Vollkaskoversicherung: Selbstkostenbeteiligung € 1500,- je Schaden; Teilkasko: Selbstkostenbeteiligung € 1500,- je Schaden. Wir empfehlen dem Kunden für mögliche Beschädigungen des Innenraums eine separate Versicherung abzuschließen, die die Selbstbeteiligung deutlich reduziert. 

Für eventuell beförderte Güter ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör und persönlichen Gegenständen geht stets zu Lasten des Mieters, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. 

9. Haftung des Mieters / Pflichten des Mieters 

Der Mieter haftet für alle von ihm verschuldeten Schäden einschließlich des Totalverlustes des Fahrzeugs. Insbesondere für alle durch das Ladegut oder unsachgemäße Behandlung wie z. B. schlechtes Verstauen oder ungenügenden Verschluss entstehende Schäden haftet der Mieter ohne Begrenzung. Soweit der Schaden durch eine Versicherung, insbesondere von den Versicherungen nach Ziffer 8 ausgeglichen wird, wirkt dies zugunsten des Mieters, wobei die Eigenhaftung in Höhe der in Ziffer 8 ausgewiesenen Selbstbeteiligung bestehen bleibt. Eine Eigenhaftung des Mieters tritt mangels Zahlungspflicht einer Versicherung vor allem ein, wenn der Mieter den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten der Durchfahrtshöhe gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO verursacht werden, oder wenn der Mieter das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß verwendet, oder an andere, nicht befugte Personen weitergibt, oder gegen die Bestimmungen beim Verhalten nach Verkehrsunfällen verstößt. In dem Fall, dass das Fahrzeug durch Nichtbeachten der Durchfahrtshöhe nicht mehr verkehrstüchtig ist und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist, haftet der Mieter für Entschädigungen die der Vermieter gegenüber Dritten leisten muss, die durch den Ausfall des Fahrzeugs bedingt sind. Der Vermieter hat dabei mitzuwirken, diese Entschädigungskosten so gering wie möglich zu halten und muss gegenüber dem Mieter die entstandenen Kosten ausweisen.5 von 5 

Weitere Pflichten des Mieters: 

Bei Fahrzeugausfall muss sich der Mieter um die Schadensbehebung kümmern. Der Vermieter ist unverzüglich zu kontaktieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Es besteht eine Rückbringverpflichtung des Mieters. D.h., das Fahrzeug muss vom Mieter – soweit nicht anders vereinbart – immer zum Übergabestandort zurückgebracht werden. Die Schutzbriefversicherung (Notrufnummer) ist zu nutzen. Leistungen der Schutzbriefversicherung können in Abstimmung mit dem Schutzbriefversicherer in Anspruch genommen werden (z.B. Hotelübernachtungen, Ersatzfahrzeug (PKW)). 

Bei sonstigen Mängeln, welche während der Mietzeit auftreten (z.B. Ausfall Heizung, Toilette, Wasserpumpe usw.) hat der Mieter eine Mitwirkungspflicht: Ein Wohnmobil-/Caravanfachbetrieb ist nach Möglichkeit aufzusuchen, um den Mangel zu beheben. Eine Abstimmung mit dem Vermieter ist zwingend erforderlich. 

Die Kosten der Reparatur werden dem Mieter bei vorheriger Abstimmung nach Rückkehr komplett erstattet. WICHTIG: Im Falle auftretender Mängel – während der Urlaubsreise – entstehen keine Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter. 

Der Mieter ist verpflichtet, sich über die im jeweiligen Urlaubsland geltenden Vorschriften zu informieren (z.B. ADAC) und diese einzuhalten (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Begrenzungstafeln, Ersatzlampensets usw.). 

Kurzfristig vor Übergabe an den Nutzer aufgetretene oder bekannt gewordene Mängel, welche nicht die Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen, sind wie folgt zu regeln: 

  1. a) Entweder der Mieter übernimmt das Fahrzeug z.B. einen Tag später. In diesem Fall Rückerstattung 1 Tag 
  2. b) Oder: Falls der Nutzer trotz des Mangels die Reise sofort antreten möchte, ist dieser verpflichtet während des Mietzeitraums das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt (Achtung: VW / Fiat – Garantieanspruch beachten) reparieren zu lassen. Dauert die Reparatur länger als 5 Stunden, bekommt der Nutzer einen Tagessatz ersetzt. 

10. Haftung des Vermieters 

Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. 

Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossen. 

Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird der Vermieter ein anderes Fahrzeug – nach Möglichkeit – zur Verfügung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Mieter den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters hieraus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen. 

11. Speicherung und Weitergabe von Personaldaten 

Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Vermieter gespeichert werden. Die Weitergabe an Dritte ist jeweils im zweckentsprechendem Umfang zulässig, wenn bei der Anmietung falsche Angaben gemacht werden, das gemietete Fahrzeug nicht vereinbarungsgemäß genutzt oder zurückgegeben wird, Ansprüche des Vermieters nicht ordnungsgemäß erfüllt werden oder wenn wegen gesetzes- bzw. ordnungswidrigem Verhalten gegen den Mieter oder dessen Mitfahrer ein Verfahren betrieben wird. 

12. Schlussbestimmungen 

Änderungen und Ergänzungen des abgeschlossenen Mietvertrages gelten erst nach schriftlicher Fixierung, die auch durch wechselseitige Telefaxe erfolgen kann. Unsere Mitarbeiter sind nicht ermächtigt, Änderungen bereits abgeschlossener Verträge oder Abweichungen von diesen Mietvertragsbedingungen zu vereinbaren. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn sie von der Geschäftsführung gemäß Satz 1 bestätigt worden sind. 

Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. 

Ist der Mieter ein Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Vermieter darf jedoch auch in diesen Fällen, nach seiner Wahl, den Mieter auch an dessen Sitz verklagen. 

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